Die FAQs wurden mit freundlicher Unterstützung des Wahlamtes Braunschweig erstellt.
Ein Wahlvorstand ist ein eigenverantwortliches Wahlorgan und besteht normalerweise aus fünf bis neun ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen. Wahlhelfer:in kann jede und jeder Wahlberechtigte zur jeweiligen Wahl werden. Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zuständig und stellt das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest.
Der Wahlvorstand ermöglicht den Wahlberechtigten im Wahlbezirk die Stimmabgabe im Wahllokal. Dazu prüft er die Wahlberechtigung, gibt Stimmzettel aus, gewährleistet eine geheime Stimmabgabe und die ordnungsgemäße Abgabe der Stimmzettel in eine verschlossene Wahlurne. Nach Ablauf der Wahlzeit werden die Stimmzettel durch den Wahlvorstand ausgezählt, das Ergebnis ermittelt und dem jeweiligen Wahlamt mitgeteilt.
Die roten Wahlbriefe aus der Briefwahl werden im Wahlamt gesammelt und am Wahltag nach Briefwahlbezirken auf die entsprechenden Briefwahlvorstände verteilt. Die Wahlbriefe werden zunächst geöffnet und die darin enthaltenen Wahlscheine auf Gültigkeit überprüft sowie die Stimmzettelumschläge in einer Urne gesammelt. Nach Ablauf der Wahlzeit um 18 Uhr werden die Stimmzettel den Stimmzettelumschlägen entnommen, die Stimmen werden ausgezählt und das Ergebnis wird an das jeweilige Wahlamt übermittelt.
Die Wahlämter in Bremen und Bremen freuen sich über freiwillige Wahlhelfer:innen. In Bremen können Sie sich per E-Mail an wahlhelfer@statistik.bremen.de und in Bremerhaven per E-Mail an wahlamt@magistrat.bremerhaven.de wenden.
Alle wahlberechtigten Personen können Wahlhelfer:in werden. Nähere Informationen zur Wahlberechtigung bei den jeweiligen Wahlen finden Sie unter "Wissenswertes".
Jede Person darf bei einer Wahl nur ein Wahlehrenamt ausüben. Mitglieder der Wahlausschüsse sowie deren Vertretungen dürfen kein Mitglied eines Wahlvorstandes sein. Personen, die sich zur jeweiligen Wahl als Bewerber:innen aufstellen lassen sowie die Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen ebenfalls keine Wahlhelfer:innen sein.
Nein. Wenn Sie sich einmal freiwillig bereit erklärt haben, als Wahlhelfer:in tätig zu sein, werden Sie zunächst in unserer Datenbank gespeichert. Kurz vor einer Wahl fragen wir dann schriftlich bei Ihnen an, ob Sie wieder dabei sein möchten oder nicht. Sie können bei jeder Wahl aufs Neue entscheiden, ob Sie wieder Lust haben und ob es Ihnen zeitlich passt.
Wenn Sie generell nicht mehr als Wahlhelfer:in angefragt werden möchten, melden Sie sich einfach beim entsprechenden Wahlamt. Auf Veranlassung löschen wir Ihre Daten für künftige Wahlen aus unserer Datenbank.
Wenn Sie wieder als Wahlhelfer:in eingesetzt werden, bekommen Sie einige Wochen vor dem Wahltag eine schriftliche Berufung. Darin finden Sie Informationen dazu, in welchem Wahlbezirk und in welcher Funktion Sie eingesetzt werden. Je nach Position werden entsprechende vorbereitende Schulungen angeboten. Wie Sie sich dazu anmelden können, steht ebenfalls im Berufungsschreiben.
Wir versuchen alle Wahlhelfer:innen wohnortsnah einzusetzen. Falls Sie einen Wunsch-Wahlbezirk angegeben haben, berücksichtigen wir diesen nach Möglichkeit.
In einigen Fällen lässt sich aber unter Berücksichtigung der gemeldeten Freiwilligen und der zu besetzenden Funktionen ein Einsatz in einem anderen Wahlbezirk nicht vermeiden. Wir bitten hierzu um Ihr Verständnis und bemühen uns um vorherige Absprache.
Bei einem Einsatz in Ihrem eigenen Wahlbezirk, können Sie ganz normal Ihre Stimme vor Ort abgeben. In den meisten Fällen haben Sie ansonsten die Möglichkeit, in den abgesprochenen Pausen Ihr Wahllokal aufzusuchen. Sollte das nicht möglich sein, können Sie im Vorfeld Briefwahlunterlagen beantragen und per Briefwahl abstimmen.
Neue Wahlhelfer:innen werden nach Möglichkeit zunächst als Beisitzer:in eingesetzt. Bei weiteren Einsätzen erfolgt gegebenenfalls ein Einsatz als Schriftführer:in, als Wahlvorsteher:in oder als Stellvertretung der zuvor genannten Funktionen. Generell werden erfahrene und neue Wahlhelfer:innen zusammen eingesetzt.
Das Ehrenamt als Wahlhelfer:in darf grundsätzlich nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden. Wenn Ihnen etwas Wichtiges dazwischenkommt, informieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig, damit wir Sie von Ihrer Verpflichtung entbinden und einen Ersatz organisieren können.
Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich frühmorgens im Wahllokal, um den Wahlraum einzurichten. Die Materialien und notwendigen Unterlagen wurden schon in der Woche vorher im Wahllokal hinterlegt. In der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr kontrolliert der Wahlvorstand die Wahlberechtigung der Wähler:innen, gibt die Stimmzettel aus und notiert die Teilnahme an der Wahl im Wählerverzeichnis. Der Wahlvorstand achtet darauf, dass die Wähler:innen ihre Stimmen ohne Störungen abgeben können. Nach Ablauf der Wahlzeit um 18 Uhr kommen alle Mitglieder des Wahlvorstandes zusammen, um die abgegebenen Stimmen direkt im Wahllokal auszuzählen. Abschließend werden die Wahlunterlagen verpackt, an das Wahlamt übergeben und das Wahllokal aufgeräumt.
Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am späten Vormittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18 Uhr beginnt.
Die Wahlvorstände im Wahllokal sind dazu angehalten ihre Pausenzeiten selbstständig abzusprechen. Zur Eröffnung der Wahlhandlung mit vorheriger Vorbereitung des Wahlraumes und zur Schließung der Wahlhandlung mit Auszählung der Wahl sollen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.
Eine eindeutige Uhrzeit kann hier nicht genannt werden. Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Wahlvorstandes beendet, wenn alle Stimmen im Wahlbezirk ausgezählt sind, das Ergebnis festgestellt wurde und die Abschlussarbeiten erfolgt sind. Der Zeitpunkt ist abhängig von der jeweiligen Wahl und der Wahlbeteiligung im Wahlbezirk.
Nach Feststellung des Ergebnisses und der Erledigung der Abschlussarbeiten, sind die Aufgaben des Wahlvorstandes beendet. Wahlvorsteher:in und Schriftführer:in müssen die Schnellmeldung in der Stadt Bremen beim Stützpunkt in der näheren Umgebung des Wahllokales, in der Stadt Bremerhaven im Wahlamt abgeben.
Wir bereiten Sie mit Informationsmaterial vor, das dem Berufungsschreiben beiliegt. Außerdem bieten wir allen eingesetzten Wahlhelfer:innen die Teilnahme an einer Schulung an. Wahlvorsteher:innen und Schriftführer:innen sind in der Stadt Bremen zur Teilnahme verpflichtet.
Wenn dann noch Fragen bestehen, helfen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Wahlämter in Bremen und in Bremerhaven gerne weiter.
Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz steht Ihnen ein Erfrischungsgeld zu. Dieses bekommen Sie am Ende des Wahltages in bar ausgezahlt. Die Höhe des Betrages ist von Ihrer Position im Wahlvorstand abhängig. Nähere Informationen finden Sie hier.
Als Wahlhelfer:in üben Sie Ihre Tätigkeit im Rahmen eines Ehrenamtes aus, damit gehören Sie zu dem in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 Absatz 1 Nrummer 10a Sozialgesetzbuch VII) versicherten Personenkreis.
Folgende Tätigkeiten stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung:
Diesen Versicherungsschutz müssen Sie nicht extra beantragen.
Sollte ein Unfall passieren, dann melden Sie diesen möglichst schnell dem jeweiligen Wahlamt. Wenn Sie durch einen Arzt behandelt werden, sagen Sie diesem, dass sich der Unfall während einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat.
Alle Materialien, die Sie für Ihre Tätigkeit benötigen, werden Ihnen zur Verfügung gestellt und befinden sich bereits im Wahllokal. Der Ordner mit dem Wählerverzeichnis wird von der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher mitgebracht.
Wir bitten Sie für Ihr leibliches Wohl selbst zu sorgen.
Nein, die Mitarbeiter:innen der Wahlämter in Bremen und Bremerhaven stehen den ganzen Tag zur Verfügung, um aufkommende Fragen zu beantworten.