Der Zeitraum, in dem eine Wahl stattfinden muss, bestimmt sich zunächst durch die Wahlperiode; um das Ende der Wahlperiode ist ein Zeitraum vorgesehen, in welchem die Wahl stattfinden muss. Der konkrete Wahltag wird bei Europawahlen durch die Bundesregierung, bei Bundestagswahlen durch den Bundespräsidenten und bei Landtags- und Kommunalwahlen (in der Regel) durch die Bürgerschaft festgelegt. Außer bei Europawahlen muss es ein Sonn- oder Feiertag sein, gewöhnlich wird ein Sonntag außerhalb von Ferien gewählt.
Die meisten wahlrechtlichen Fristen, z. B. zur Einreichung von Wahlvorschlägen oder Beantragung der Briefwahlunterlagen, sind im jeweiligen Wahlgesetz in Abhängigkeit von dem Wahltag festgelegt. Die konkreten Termine werden nach Verkündung des Wahltags öffentlich bekannt gemacht.