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Wahlkreis

Das Wahlgebiet ist bei bestimmten Wahlsystemen in Wahlkreise eingeteilt.

In diesen können unterschiedlich viele Mandate vergeben werden. Je mehr Sitze in einem Wahlkreis vergeben werden, desto mehr nähert sich die Sitzverteilung der Stimmenverteilung an.

Zur Sicherung der Gleichheit der Wahl sollte das Verhältnis der Wahlberechtigten zu den Sitzen möglichst gleich sein.

Außerdem sind teilweise verschiedene Vorgaben zur Vermeidung von "Wahlkreisgeometrie" (den Zuschnitt der Wahlkreise, um die Wahl eines bestimmten Wahlvorschlages zu fördern) vorgesehen.

Bundestagswahl

Bei Bundestagswahlen ist das Wahlgebiet (die Bundesrepubublik Deutschland) in 299 Wahlkreise eingeteilt, in jedem wird ein Sitz im Bundestag bestimmt. Gewählt ist dabei die- oder derjenige, die oder der mehr Stimmen als jede bzw. jeder andere erhalten hat (relative Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen).

Die Verteilung der Wahlkreise auf die Bundesländer folgt in Abhängigkeit von der Anzahl der deutschen Bevölkerung.

Wahlkreise sollen nicht mehr als 15 Prozent von dem nationalen Durchschnitt abweichen, bei einer Abweichung von mehr als 25 Prozent sind die betroffenen Wahlkreise neu abzugrenzen. Verwaltungsgrenzen sollen dabei möglichst eingehalten werden, ein Wahlkreis soll möglichst ein zusammenhängendes Gebiet umfassen.

Für die Abgrenzung der Wahlkreise erstellt eine Wahlkreiskommission Vorschläge. Die Entscheidung der Abgrenzung liegt beim Bundestag, der diese als Anlage zum Bundeswahlgesetz beschließt.

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