Wahlbezirk bezeichnet die kleinsten räumlichen Einheiten in der Wahlorganisation.
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis geführt. Jedem Wahlbezirk ist ein Wahllokal zugeordnet, in dem am Wahltag die Wahl stattfindet. Die Wählenden können dabei in der Regel nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie geführt werden. Jeder Wahlbezirk hat in der Regel einen (Urnen-)Wahlvorstand.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt für den jeweiligen Wahlbezirk, das ist die unterste Ebene, für die Ergebnisse veröffentlicht werden.
Die Wahlbezirke im Land Bremen liegen jeweils innerhalb eines Ortsteiles. In besonderen Fällen, wenn der Wahlbezirk zu wenig Wahlberechtigte hat, um das Wahlgeheimnis zu wahren, finden Wahlhandlung und Ergebnisfeststellung gemeinsam mit einem anderen Wahlbezirk statt.