Bei einem Umzug in zeitlicher Nähe zu einer Wahl, können Auswirkungen auf das Wahlrecht entstehen.
Einerseits kann (z. B. bei einer Landtagswahl) das Wahlrecht im Fortzugsort erlöschen, ohne dass umgehend ein neues im Zuzugsort entsteht. Andererseits kann sich der Ort ändern an dem das Wahlrecht ausgeübt werden kann, er kann aber auch gleich bleiben, so dass eine Wahl am neuen Wohnort nicht möglich ist.
Die Auswirkungen hängen von dem genauen zeitlichen Abstand zur nächsten Wahl und von den jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen ab.