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Überhangmandate

Entfallen bei der Bundestagswahl auf eine Partei in einem Land mehr Direktmandate (Wahl über die Erststimmen), als ihr aufgrund der Listenwahl (über die Zweitstimmen) zustehen, so verbleiben ihr diese Sitze als sogenannte Überhangmandate. Ab der Bundestagswahl 2013 werden dafür entsprechend Ausgleichsmandate vergeben. Die Zahl der Abgeordneten des Bundestages erhöht sich um die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate.

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