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Stimmzettel

Inhalt und Form der Stimmzettel sind in dem jeweiligen Wahlgesetz und der Wahlordnung festgelegt; das gilt auch für die Reihenfolge, in der die Wahlvorschläge aufzuführen sind. Sie werden amtlich hergestellt und nur die Stimmabgaben auf den amtlichen Stimmzetteln sind gültig. Die Stimmzettel einer Wahl und eines Gebietes (Wahlkreis, Wahlbereich, o. ä.) müssen gleich aussehen, um das Wahlgeheimnis zu sichern. In den Wahlbezirken, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, dürfen sie außerdem Kennzeichnungen für die Alters- und Geschlechtsgruppe der Wählenden enthalten.

Europawahl

In jedem Bundesland gibt es einen eigenen Stimmzettel. Er enthält die Bundes- und Landeslisten; die Reihenfolge richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Europawahl im Bundesland, Parteien und Vereinigungen, die nicht angetreten waren, folgen in alphabetischer Reihenfolge ihres Namens. Je Wahlvorschlag sind die ersten zehn Bewerber:innen mit Namen, Beruf und Wohnort sowie bei Bundeslisten mit Angabe des Bundeslandes aufgeführt. Außerdem wird für jede Liste angegeben, ob es sich um eine Bundes- oder Landesliste handelt.

Bundestagswahl

In jedem Wahlkreis gibt es einen eigenen Stimmzettel. Dieser ist in zwei Seiten geteilt.

Auf der linken Seite sind die Kreiswahlvorschläge, das heißt die Bewerber:innen mit Namen, Beruf und Wohnort, aufgeführt.

Auf der rechten Seite stehen die Landeslisten mit den Namen der ersten fünf Kandidierenden.

Die Reihenfolge der Landeslisten der Parteien richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Bundesland erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.

Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Sonstige Kreiswahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien oder der Kennwörter an.

Landtags- und Kommunalwahlen

Bei der Wahl der Bürgerschaft (Landtag) gibt es einen (weißen) Stimmzettel je Wahlbereich. Im Wahlbereich Bremen ist dieser zugleich der Stimmzettel für die Wahl der Stadtbürgerschaft, wobei er bei Unionsbürger:innen eine andere Farbe (grün) als bei deutschen Wahlberechtigten hat. Für die Wahl der Stadtverordneten in Bremerhaven gibt es einen eigenen (gelben) Stimmzettel. Bei der Wahl der Beiräte in der Stadt Bremen gibt es einen (gelben) Stimmzettel je Beiratsbereich. Die unterschiedliche Farbgebung soll die Unterscheidbarkeit sichern, da diese Wahlen gewöhnlich verbunden stattfinden.

Die Stimmzettel können aus einem Blatt bestehen oder als ein Heft gestaltet sein. Aufgrund des Umfanges bietet sich in der Regel die Heftform an. Je Wahlvorschlag sind alle Bewerber:innen (in der Reihenfolge des Wahlvorschlages) mit Namen, Beruf, Stadt- oder Ortsteil und Geburtsjahrgang aufgeführt. Außerdem sind fünf Stimmabgabefelder für jede Bewerberin, jeden Bewerber und jede Liste insgesamt vorgesehen.

Die Reihenfolge der Parteien und Wählervereinigungen ergibt sich aus ihrem Wahlergebnis der vorherigen Bürgerschaftswahl im Land Bremen, die übrigen Wahlvorschläge folgen in alphabetischer Reihenfolge der Namen.

Bei den Kommunalwahlen ist die Reihenfolge der Landtagswahl maßgebend. Wahlvorschläge, die nicht zur Landtagswahl antreten, folgen in alphabetischer Reihenfolge der Namen.

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