Unter Sitzzuteilung oder -verteilung wird das Umrechnen der Stimmen in Sitze bzw. Mandate verstanden. Mit Sitzverteilung wird auch die Zahl der Sitze der Parteien oder Wählervereinigung bezeichnet.
Dafür gibt es unterschiedliche Verfahren, die stimmstarke oder stimmschwache Wahlvorschläge bevorzugen oder umgekehrt benachteiligen können oder weitgehend neutral wirken.
In der Bundesrepublik Deutschland sind drei Verfahren gebräuchlich:
Jedes Verfahren kann bei gleicher Stimmverteilung zu einer anderen Verteilung der Sitze führen.