Schriftführer:innen sind die Mitglieder des Wahlvorstandes, die am Wahltag das Wählerverzeichnis führen (Feststellung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, Setzen des Stimmabgabevermerks). Sie führen auch die Wahlniederschrift des jeweiligen Wahlvorstandes und sind für die Beifügung der vorgeschriebenen Anlagen zuständig.
In den Wahlausschüssen gibt es ebenfalls eine Schriftführerin oder einen Schriftführer, die bzw. der die Niederschrift anfertigt. Sie müssen allerdings, im Gegensatz zu der Schriftführung der Wahlvorstände, nicht Mitglied des Wahlausschusses sein.
Bei Parteien und Wählervereinigungen ist in den Versammlungen zur Aufstellung der Wahlbewerber:innen ebenfalls eine Schriftführung zu bestellen.