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Mehrheit

Unter Mehrheit wird der Anteil der Stimmen verstanden, der für den Gewinn eines Mandats (bei Mehrheitswahl) oder die Annahme einer Entscheidung notwendig ist.

Relative Mehrheit

Bei der relativen Mehrheit gewinnt der Vorschlag, der mehr Stimmen als jeder andere erhalten hat.

Die relative Mehrheit wird bei Bundestagswahlen zum Gewinn eines Direktmandates in einem Wahlkreis benötigt.

Absolute Mehrheit

Bei der absoluten Mehrheit gewinnt der Vorschlag, der mehr als die Hälfte aller Stimmen (wenn die Basis die gültigen Stimmen sind) oder des Wahlgremiums (wenn die Wahlberechtigten die Basis bilden) erhalten hat.

Ein Beispiel ist die Wahl der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers: In den ersten beiden Wahlgängen muss eine Person die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (unabhängig von der Anzahl der Erschienenen) gewinnen.

Im Gegensatz dazu müssen Senatsmitglieder in Bremen für ihre Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreichen.

Qualifizierte Mehrheit

Benötigt ein Vorschlag einen bestimmten Mindestanteil, so liegt das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit vor. Basis für den Anteil können die gültigen Stimmen oder die Wahlberechtigten sein.

Änderungen des Grundgesetzes bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

Bei Volksentscheiden im Land Bremen ist z. B., neben der Mehrheit der gültigen Stimmen für einen Gesetzentwurf, die Zustimmung von mindestens 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten zur Annahme erforderlich, bei Verfassungsänderungen von mehr als der Hälfte.

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