Landeswahlleiter
Der Landeswahlleiter ist auf Landesebene bei allen Wahlen für deren ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.
Zu den Aufgaben des Landeswahlleiters gehören u. a.
- die Bildung des Landeswahlausschusses sowie dessen Vorsitz,
- die Entgegennahme und Vorprüfung der Beteiligungsanzeigen bei Landtags- und Kommunalwahlen,
- die Entgegennahme und Vorprüfung der Landeslisten bei Bundestagswahlen,
- die Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses im Land,
- die Vorbereitung der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Landeswahlausschuss,
- die Bekanntmachung der Feststellungen des Landeswahlausschusses,
- die Benachrichtigung von gewählten Bewerber:innen bei Bundestags- und Landtagswahlen und
- die Feststellung von Listennachfolger:innen bei Bundestags- und Landtagswahlen.
Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Senat auf unbestimmte Zeit ernannt.
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