Sie sind hier:

Landeswahlleiter

Der Landeswahlleiter ist auf Landesebene bei allen Wahlen für deren ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

Zu den Aufgaben des Landeswahlleiters gehören u. a.

  • die Bildung des Landeswahlausschusses sowie dessen Vorsitz,
  • die Entgegennahme und Vorprüfung der Beteiligungsanzeigen bei Landtags- und Kommunalwahlen,
  • die Entgegennahme und Vorprüfung der Landeslisten bei Bundestagswahlen,
  • die Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses im Land,
  • die Vorbereitung der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Landeswahlausschuss,
  • die Bekanntmachung der Feststellungen des Landeswahlausschusses,
  • die Benachrichtigung von gewählten Bewerber:innen bei Bundestags- und Landtagswahlen und
  • die Feststellung von Listennachfolger:innen bei Bundestags- und Landtagswahlen.

Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Senat auf unbestimmte Zeit ernannt.

Weitere Informationen

Zurück zu Wahl-ABC