In Wahlsystemen mit mehreren gleichartigen Stimmen können mehrere, teilweise alle, Stimmen konzentriert oder verteilt werden.
Kumulieren ("Häufeln") bedeutet, mehrere (im Maximalfall alle) Stimmen auf eine Person oder eine Liste zu vergeben.
Panaschieren ("Mischen") bedeutet, die Stimmen auf mehrere Listen oder die darin aufgestellten Personen zu verteilen.
Im Land Bremen können die fünf Stimmen je Wahl frei verteilt werden.
Einer Bewerberin oder einem Bewerber können dabei bis zu fünf Stimmen gegeben werden (Kumulieren), die Stimmen können aber auch an fünf unterschiedliche Parteien oder Wählervereinigungen vergeben werden (Panaschieren). Darüber hinaus sind alle Kombinationen dazwischen möglich, sofern insgesamt nicht mehr als fünf Stimmen vergeben werden.