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Erststimme und Zweitstimme

Bei der Bundestagswahl erfolgt die Sitzverteilung im Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl. Dabei werden zwei Elemente kombiniert: Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Bis zur Bundestagswahl 2021 gewann die Person, die die meisten Stimmen erhalten hatte (Mehrheitswahl). Ab der Bundestagswahl 2025 müssen diese Sitze noch zusätzlich durch Zweitstimmen gedeckt sein. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl).

Zunächst erfolgt die Oberverteilung der Sitze auf die Parteien. Dabei werden die Sitze im Verhältnis der Zweitstimmen, die im Wahlgebiet für die Landeslisten der Partei abgegeben wurden, verteilt. Anschließend erfolgt die Unterverteilung. Dabei werden für jede Partei die in der Oberverteilung ermittelten Sitze auf ihre Landeslisten im Verhältnis der Zahl der Zweitstimmen verteilt.

Um zu bestimmen, welche Wahlkreisbewerber:innen im Rahmen der Zweitstimmendeckung ein Mandat erhalten, werden in jedem Land die Bewerber:innen einer Partei, die in den Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben, nach fallendem Erststimmenanteil gereiht. Der Erststimmenanteil ergibt sich aus der Teilung der Zahl der Erststimmen der Bewerber:innen durch die Gesamtzahl der gültigen Erststimmen in diesem Wahlkreis. Die sich aus der Unterverteilung ergebenden Sitze werden danach in der oben beschriebenen Reihenfolge an die Wahlkreisbewerber:innen vergeben.

Die Sitze, die nach dem Verfahren der Zweitstimmendeckung verbleiben, werden auf die Landeslisten in der Reihenfolge der Landeslisten vergeben.

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