Einige Sitzzuteilungsverfahren, die bekanntesten sind die Verfahren nach d'Hondt und nach Sainte-Laguë/Schepers, können mathematisch als Divisorenverfahren oder als Höchstzahlverfahren umgesetzt werden.
Bei dem Divisorenverfahren werden die Stimmen aller Wahlvorschläge durch die Zahl aller Sitze geteilt, so entsteht ein (vorläufiger) "Zuteilungsdivisor". Dann werden die Stimmen der einzelnen Parteien und Wählervereinigungen durch diesen Divisor geteilt. Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich dabei ergeben, wobei eine (nach Verfahren unterschiedliche) Rundungsregel zu befolgen ist. Werden dabei zu viele oder zu wenig Sitze verteilt, wird der Zuteilungsdivisor so lange angepasst (auf- oder abgerundet), bis die richtige Sitzanzahl vergeben wird.
Bei dem Höchstzahlverfahren werden die Stimmen der Parteien bzw. Wählervereinigungen durch eine (nach Verfahren unterschiedliche) Folge von Zahlen (so viele, wie es Sitze zu vergeben gibt) geteilt. Die Wahlvorschläge erhalten dann in absteigender Reihenfolge der Quotienten ihre Sitze.
Das Ergebnis beider Wege ist immer dasselbe.
Bei Europa- und Bundestagswahlen ist die Sitzzuteilung als Divisorenverfahren, bei Landtags- und Kommunalwahlen im Land Bremen als Höchstzahlverfahren beschrieben.