Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland.
Er besteht aus 598 Abgeordneten zuzüglich der Überhang- und Ausgleichsmandate. Er wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Die Wahl zum Bundestag ist eine mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Kreiswahlvorschlag (eine Person) gewählt; diejenige Bewerberin oder derjenige Bewerber mit den meisten Stimmen ist gewählt. Jede und jeder mit einfacher Mehrheit in einem der 299 Wahlkreise (im Land Bremen liegen davon zwei) Gewählte zieht auf jeden Fall in den Bundestag ein. Über die Gesamtverteilung aller Sitze und somit über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag entscheidet jedoch die Zweitstimme, mit der die Landesliste einer Partei gewählt wird.