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Bewerber:innen

Die Bewerber:innen (bzw. Kandidat:innen) einer Partei oder Wählervereinigung werden von den im jeweiligen Gebiet (z. B. Land Bremen oder Wahlkreis) wahlberechtigten Mitgliedern der Vereinigung in einer extra dafür vorgesehenen Aufstellungsversammlung in geheimer Wahl gewählt.

Die Bewerber:innen müssen wählbar sein und dürfen (außer bei Wahlvorschlägen von sonstigen politischen Vereinigungen bei Europawahlen) nicht Mitglied einer anderen Partei sein; die Aufstellung Parteiloser ist aber möglich.

Bei Bundestagswahlen sowie den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven und der Beiräte im Gebiet der Stadt Bremen können sich auch einzelne Personen zur Wahl stellen.

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