Die Mitglieder der Wahlausschüsse und der Wahlvorstände heißen, mit Ausnahme der oder des jeweiligen Vorsitzenden und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden, Beisitzer:innen. Die Tätigkeit in einem dieser beiden Wahlorgane wird als Ehrenamt ausgeübt.
Die Anzahl variiert je nach Art der Wahl.
Die Mitglieder der Wahlausschüsse entscheiden unter anderem über die Zulassung der Wahlvorschläge und stellen das endgültige Ergebnis fest.
Die Mitglieder der Wahlvorstände kontrollieren unter anderem die Wahlbenachrichtigungen oder Personalausweise, geben die Stimmzettel aus, ordnen den Zutritt zum Wahlraum, beobachten den Zutritt zu den Wahlkabinen, sortieren die Stimmzettel und zählen die Stimmen.
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