Unter Auslandsdeutschen werden Deutsche (nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), in der Regel Personen deutscher Staatsangehörigkeit) verstanden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben.
Bei Europa- und Bundestagswahlen haben Sie unter bestimmten Umständen aktives Wahlrecht. Um dieses auszuüben, müssen sie jedoch einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.