Aktives Wahlrecht bezeichnet das Recht, bei der Wahl des Parlamentes oder eines anderen Gremiums abstimmen zu dürfen und so über dessen Zusammensetzung mitzuentscheiden.
Das aktive Wahlrecht ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zu diesen zählen die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z. B. dürfen nur Deutsche über den Bundestag abstimmen), die Erreichung eines Mindestalters und eine bestimmte Aufenthaltsdauer im Wahlgebiet. Außerdem gibt es Ausschlussgründe, z. B. wenn das Wahlrecht aufgrund einer Straftat aberkannt wurde.
Diese Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen den unterschiedlichen Wahlen, z. B. liegt das Mindestalter für die Wahlberechtigung bei Europa- und Bundestagswahlen bei 18 Jahren, bei Landtags- und Kommunalwahlen in Bremen bei 16 Jahren.
Die Wahlrechtsvoraussetzungen für die jeweilige Wahl finden Sie bei der entsprechenden Seite unter "Wahlrecht":