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Abgeordnete

Die Mitglieder der Parlamente (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Bremische Bürgerschaft) werden als Abgeordnete bezeichnet.

Sie sind für die Dauer der Wahlperiode gewählt und in der Ausübung ihres Mandates frei. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Zur Wahrung dieser Freiheit genießen sie bestimmte Rechte, bspw. die Immunität.

Auch kann sie niemand zwingen, ihr Mandat aufzugeben. Allerdings kann das Mandat enden, wenn sie ihre Wählbarkeit verlieren. Zum Teil gibt es Unvereinbarkeitsregelungen, die die gleichzeitige Ausübung des Mandates und einer bestimmten Funktion verbieten; in diesem Fall muss sich die betroffene Person entscheiden, ob sie das Mandat oder die Funktion übernimmt.

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