Ohne die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Wahlvorstände, das heißt die Wahlhelfer:innen, kann keine Wahl stattfinden. Sie organisieren den Wahlakt am Wahltag und sind nach Schließung der Wahllokale für die Auszählung der Stimmen verantwortlich. Die Wahlhelfer:innen werden vor jeder Wahl berufen und erhalten für ihre Tätigkeit ein "Erfrischungsgeld" in Höhe von mindestens 60 Euro.
Zu Wahlen des Europäischen Parlamentes und des Deutschen Bundestages gibt es zwei Arten von Wahlvorständen, die
Bei Landtags- und Kommunalwahlen kommen dazu noch die
Die Urnenwahlvorstände (bei Europa- und Bundestagswahlen offiziell nur "Wahlvorstände") sorgen für den korrekten Ablauf der Wahl vor Ort im Wahlbezirk. Vor Eröffnung der Wahllokale richten sie diese ein, sorgen z. B. für die Ausschilderung des Weges zum Wahlraum. Um acht Uhr wird das Wahllokal für die Wähler:innen geöffnet. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält einen Stimmzettel vom Wahlvorstand. Nach der geheimen Stimmabgabe durch die Wählerin bzw. den Wähler wird dessen Identität, in der Regel anhand der Wahlbenachrichtigung, festgestellt, die Wahlberechtigung wird anhand des Wählerverzeichnisses überprüft. Zweifelsfälle müssen telefonisch mit dem Wahlamt geklärt werden. Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird die Wahlurne freigegeben und nach Einwurf des Stimmzettels die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt.
Als Sonderfall gibt es in wenigen Wahlbezirken noch sogenannte bewegliche Wahlvorstände. Diese gehen, z. B. in großen Altersheimen, mit einer kleinen Urne zu den Wahlberechtigten, die selbst nicht mehr mobil genug sind, zum Wahllokal zu kommen.
Um 18 Uhr wird die Stimmabgabe abgeschlossen. Danach zählt der Wahlvorstand die Stimmen aus, übermittelt das Ergebnis telefonisch oder elektronisch und fertigt eine Niederschrift an, die mitsamt den ausgezählten und verpackten Stimmzetteln und weiteren Unterlagen dem Wahlamt übergeben wird.
Bei Landtags- und Kommunalwahlen gibt es aufgrund des Umfangs des Stimmzettels und der vielen unterschiedlichen Möglichkeiten der Stimmabgabe die Besonderheit, dass nicht die Stimmen ausgezählt werden, sondern nur die Anzahl der Stimmzettel. Die Stimmzettel werden dann (unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips) vom Wahlamt abgeholt, zum Auszählzentrum gebracht und später dem Auszählwahlvorstand übergeben.
Ein Urnenwahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher als Vorsitzender bzw. Vorsitzendem. Dazu kommen weitere Mitglieder, die Beisitzer:innen. Aus deren Mitte wird eine Schriftführerin oder ein Schriftführer bestimmt.
Ein Urnenwahlvorstand hat insgesamt
Mitglieder, die vom Wahlamt berufen werden.
Urnenwahlvorstände gebildet (Stand: 2021).
Die Briefwahlvorstände sind für die Zulassung der Wahlbriefe zuständig und zählen bei Europa- und Bundestagswahlen auch die Stimmen aus. Bei Landtags- und Kommunalwahlen werden die Stimmen von Auszählwahlvorständen erfasst, die für die einzelnen Briefwahlbezirke in den meisten Fällen aber aus denselben Personen wie der zulassende Briefwahlvorstand besteht.
Die Zulassung der Wahlbriefe beginnt am Wahltag am Nachmittag. Dabei werden die roten Wahlbriefe geöffnet und der Wahlschein kontrolliert, ob die notwendige Unterschrift vorhanden ist und ob der Wahlschein gültig ist. Liegt ein gültiger Wahlbrief vor, wird der (je nach Wahl farbige) Stimmzettelumschlag in die Wahlurne geworfen. Dabei werden laufend am Wahltag eingehende Wahlbriefe "nachgeliefert".
Nach 18 Uhr wird die Urne wieder geöffnet und die Stimmen werden (ggf. durch den Auszählwahlvorstand) ausgezählt. Das vorläufige Ergebnis wird auf schnellstem Weg an das Wahlamt übermittelt und eine Niederschrift gefertigt.
Ein Briefwahlvorstand hat insgesamt
Mitglieder, die vom Wahlamt berufen werden.
Briefwahlvorstände gebildet (Stand: 2021).
Diese Art von Wahlvorständen gibt es nur bei Landtags- und Kommunalwahlen. Sie wurden erstmals bei der Wahl am 22. Mai 2011 gebildet, da die 2006 beschlossene Wahlrechtsänderung wesentlich umfangreichere Stimmzettel und vielfältigere Stimmabgabemöglichkeiten zur Folge hatte. Um die Auszählung zu bewältigen, wurde sie aus den Wahlbezirken in Auszählzentren verlagert.
Diese Wahlvorstände erhalten von dem jeweiligen Wahlamt die verpackten, unausgezählten Stimmzettel. Zunächst überprüfen sie die Anzahl der Stimmzettel auf Übereinstimmung mit der Angabe des Urnen- oder Briefwahlvorstandes; hat der Auszählwahlvorstand (als Briefwahlvorstand) die Zulassung der Wahlbriefe unmittelbar vorher abgeschlossen, entfällt die Nachzählung.
Dann werden die Stimmzettel unter Einsatz von PCs und einer speziellen Software erfasst. Nach Erfassung aller eindeutigen Stimmzettel hat der Wahlvorstand über die beiseite gelegten Zweifelsfälle zu entscheiden und sie ebenfalls zu erfassen. Am Ende der Auszählung wird in einer Stichprobe die korrekte Erfassung im Programm und Summenbildung durch dieses überprüft. Der auszufüllenden Niederschrift muss zur späteren Kontrollierbarkeit ein Ausdruck aller Stimmzettelergebnisse beigefügt werden.
Ein Auszählwahlvorstand hat insgesamt zwischen vier und 14 Mitglieder, die vom Wahlamt berufen werden.
Auszählwahlvorstände gebildet (Stand: 2019).
Wenn Sie das Ehrenamt als Wahlhelfer:in übernehmen möchten, finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen und die Ansprechpartner:innen unter "Wissenswertes".