Für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft gibt es je eine Wahlbereichsleitung für die beiden Wahlbereiche. Die Stadt Bremen bildet den Wahlbereich Bremen und die Stadt Bremerhaven den Wahlbereich Bremerhaven.
Der Wahlbereichsleiter für Bremerhaven ist als Stadtwahlleiter (zu dem er gesondert berufen wird) auch für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven verantwortlich. Die Wahlbereichsleiterin für Bremen ist zusätzlich noch für die Wahl der Beiräte im Gebiet der Stadt Bremen zuständig.
Die Wahlbereichsleitungen und ihre Stellvertretungen werden vom Senator für Inneres auf unbestimmte Zeit ernannt.
Folgend sind die wichtigsten Aufgaben der Wahlbereichsleitungen für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft und, im Wahlbereich Bremen, für die Beirätewahl beschrieben.
Die jeweilige Wahlbereichsleitung nimmt in ihrem Bereich die Wahlvorschläge zur Bürgerschaftswahl entgegen und überprüft sie; die Wahlbereichsleiterin für Bremen übernimmt dies ebenso für alle Wahlvorschläge zur Beirätewahl. Werden dabei Mängel festgestellt, so rügt sie diese und beseitigt sie soweit möglich in Absprache mit der von der Partei oder Vereinigung bestimmten "Vertrauensperson".
Die Wahlbereichsleiterin bzw. der Wahlbereichsleiter sitzt dem jeweiligen Wahlbereichsausschuss vor, in den sie bzw. er (zu jeder Wahl erneut) sechs Beisitzer:innen beruft, die in der Regel von den Parteien (in Anlehnung an ihr Wahlergebnis der Vorwahl) vorgeschlagen werden. Die Wahlbereichsausschüsse entscheiden am 58. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge nach dem Bericht der Wahlbereichsleitung. Anschließend macht die Wahlbereichsleiterin bzw. der Wahlbereichsleiter die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt. Nach der Entscheidung ist die Wahlbereichsleitung für die Beschaffung der Stimmzettel, die in jedem Wahlbereich anders aussehen, zuständig.
Werden im Rahmen der Pflege des Wählerverzeichnisses Einsprüche gegen Entscheidungen der Gemeindebehörde (Wahlamt) eingelegt, so hat die Wahlbereichsleitung darüber (vorbehaltlich der Wahlprüfung nach der Wahl) abschließend zu entscheiden.
Nachdem die Wahl abgeschlossen ist, stellt die Wahlbereichsleitung das vorläufige Ergebnis der Wahl aus den Schnellmeldungen der Wahlvorstände zusammen, übermittelt es dem Landeswahlleiter und gibt es am Wahlabend bekannt.
Schließlich stellen die Wahlbereichsausschüsse, nach Überprüfung der Niederschriften der Wahlvorstände und Berichterstattung durch die Wahlbereichsleitung, das endgültige Ergebnis der Landtagswahl im Wahlbereich fest; der Wahlbereichsausschuss für Bremen stellt außerdem das Ergebnis für die Stadtbürgerschaft und für alle 22 Beiräte fest. Danach macht die Wahlbereichsleiterin bzw. der Wahlbereichsleiter das Wahlergebnis öffentlich bekannt. Die Wahlbereichsleiterin für Bremen beruft die in einen Beirat Gewählten und ist für die Berufung von Listennachfolger:innen während der Wahlperiode zuständig.
Auf die Wahlbereichsleitungen folgen die jeweiligen "Gemeindebehörden".