Zu einer Europawahl gibt es für die beiden Städte Bremen und Bremerhaven je eine Stadtwahlleiterin bzw. einen Stadtwahlleiter. Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven gibt es einen Stadtwahlleiter. Obwohl in der Regel die gleiche Person in Bremerhaven beide Funktionen wahrnimmt, sind es zwei getrennte und unterschiedliche Funktionen.
Folgend sind die wichtigsten Aufgaben zur
beschrieben und die Personen benannt.
Personen
Die Stadtwahlleitungen und deren Stellvertretungen werden vor jeder Wahl vom Senator für Inneres ernannt.
Aufgaben
Werden im Rahmen der Pflege des Wählerverzeichnisses Einsprüche gegen Entscheidungen der Gemeindebehörde (Wahlamt) eingelegt, so hat die Stadtwahlleiterin bzw. der Stadtwahlleiter darüber (vorbehaltlich der Wahlprüfung nach der Wahl) abschließend zu entscheiden.
Nachdem die Wahl abgeschlossen ist, stellt sie bzw. er das vorläufige Ergebnis der Wahl aus den Schnellmeldungen der Wahlvorstände zusammen, übermittelt es dem Landeswahlleiter und gibt es am Wahlabend bekannt.
Die Stadtwahlleitung sitzt dem jeweiligen Stadtwahlausschuss vor, in den sie bzw. er (zu jeder Wahl erneut) sechs Beisitzer:innen beruft, die in der Regel von den Parteien (in Anlehnung an ihr Wahlergebnis der Vorwahl) vorgeschlagen werden. Die Stadtwahlausschüsse stellen nach Überprüfung der Niederschriften der Wahlvorstände und Berichterstattung durch die Stadtwahlleiterin bzw. den Stadtwahlleiter, das endgültige Ergebnis der Wahl in der Stadt fest.
Auf die Stadtwahlleiterin bzw. den Stadtwahlleiter folgen die jeweiligen "Gemeindebehörden".
Person
Der Stadtwahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Magistrat der Stadt Bremerhaven auf unbestimmte Zeit ernannt. Zum Stadtwahlleiter kann aufgrund der Bremischen Landeswahlordnung nur der Wahlbereichsleiter für Bremerhaven ernannt werden, das gleiche gilt für seinen Stellvertreter.
Stadtwahlleiter ist Claus Polansky, Magistratsdirektor beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, sein Stellvertreter Thomas Herbrig.
Aufgaben
Der Stadtwahlleiter nimmt die Wahlvorschläge zur Stadtverordnetenwahl entgegen und überprüft sie. Werden dabei Mängel festgestellt, so rügt er diese und beseitigt sie soweit möglich in Absprache mit der von der Partei oder Vereinigung bestimmten "Vertrauensperson" oder der Einzelbewerberin bzw. dem Einzelbewerber selbst.
Der Stadtwahlleiter sitzt dem Stadtwahlausschuss vor, in den er (zu jeder Wahl erneut) sechs Beisitzer:innen beruft, die in der Regel von den Parteien (in Anlehnung an ihr Wahlergebnis der Vorwahl) vorgeschlagen werden. Der Ausschuss entscheidet am 44. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge nach dem Bericht des Stadtwahlleiters. Anschließend macht er die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt. Nach der Entscheidung ist er für die Beschaffung der Stimmzettel zuständig.
Werden im Rahmen der Pflege des Wählerverzeichnisses Einsprüche gegen Entscheidungen der Gemeindebehörde (Wahlamt) eingelegt, so hat er darüber (vorbehaltlich der Wahlprüfung nach der Wahl) abschließend zu entscheiden.
Nachdem die Wahl abgeschlossen ist, stellt der Stadtwahlleiter das vorläufige Ergebnis der Wahl aus den Schnellmeldungen der Wahlvorstände zusammen und gibt es am Wahlabend bekannt.
Schließlich stellt der Stadtwahlausschuss, nach Überprüfung der Niederschriften der Wahlvorstände und Berichterstattung durch den Stadtwahlleiter, das endgültige Ergebnis der Wahl fest. Danach macht der Stadtwahlleiter das Wahlergebnis öffentlich bekannt und beruft die Gewählten; er ist auch für die Berufung von Listennachfolger:innen während der Wahlperiode zuständig.
Auf den Stadtwahlleiter folgt die "Gemeindebehörde".