Für die Wahl des Deutschen Bundestages gibt es in der Regel je eine Kreiswahlleitung für die 299 Wahlkreise in Deutschland. Allerdings kann auf Anordnung des Landeswahlleiters für benachbarte Wahlkreise eine gemeinsame Kreiswahlleitung bestellt und ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss gebildet werden. Für die zwei Wahlkreise im Land Bremen
hat der Landeswahlleiter diese Anordnung getroffen.
Die Kreiswahlleiterin und ihre Stellvertreterin werden vom Senator für Inneres für die jeweilige Wahl ernannt.
Kreiswahlleiterin ist Carola Janssen, Leiterin der Abteilung 1 im Statistischen Landesamt Bremen, ihre Stellvertreterin Dr. Evelyn Irrsack.
Folgend sind die wichtigsten Aufgaben der Kreiswahlleiterin für die Bundestagswahl beschrieben.
Die Kreiswahlleiterin nimmt die Kreiswahlvorschläge, das heißt die Wahlvorschläge, die für den jeweiligen Wahlkreis eingereicht werden, entgegen; diese sind später, sofern sie zugelassen werden, mit der Erststimme auf der linken Seite des Stimmzettels wählbar. Fallen bei der Überprüfung Mängel auf, so rügt die Kreiswahlleiterin diese und beseitigt sie soweit möglich in Absprache mit der von der Partei oder der Einzelbewerberin bzw. dem Einzelbewerber bestimmten "Vertrauensperson".
Die Kreiswahlleiterin sitzt dem (gemeinsamen) Kreiswahlausschuss vor, in den sie (zu jeder Wahl erneut) sechs Beisitzer:innen beruft, die in der Regel von den Parteien (in Anlehnung an ihr Wahlergebnis der Vorwahl) vorgeschlagen werden. Der Kreiswahlausschuss entscheidet am 58. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge nach dem Bericht der Kreiswahlleiterin. Anschließend macht sie die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt. Nach der Entscheidung ist die Kreiswahlleiterin für die Beschaffung der Stimmzettel, die in jedem Wahlkreis auf der linken Seite anders aussehen, zuständig.
Werden im Rahmen der Pflege des Wählerverzeichnisses Einsprüche gegen Entscheidungen der Gemeindebehörde (Wahlamt) eingelegt, so hat die Kreiswahlleiterin darüber (vorbehaltlich der Wahlprüfung nach der Wahl) abschließend zu entscheiden.
Nachdem die Wahl abgeschlossen ist, stellt die Kreiswahlleiterin das vorläufige Ergebnis der Wahl aus den Schnellmeldungen der Gemeindebehörden zusammen, übermittelt es dem Landeswahlleiter und gibt es am Wahlabend bekannt.
Schließlich stellt der Kreiswahlausschuss, nach Überprüfung der Niederschriften der Wahlvorstände und Berichterstattung durch die Kreiswahlleiterin, das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl getrennt in den Wahlkreisen fest; dabei wird auch festgestellt, wer im Wahlkreis direkt gewählt wurde. Danach macht die Kreiswahlleiterin das Wahlergebnis öffentlich bekannt und benachrichtigt (beruft) die bzw. den im Wahlkreis Gewählten.