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Die "Gemeindebehörden"

In den Wahlgesetzen und -ordnungen sind viele Aufgaben "der Gemeindebehörde" zugewiesen, wobei die genaue Zuweisung einzelner Arbeiten in Bremen durch den Senat festgelegt wurde.

Die wichtigsten Aufgaben sind im nächsten Abschnitt beschrieben.

Stadt Bremen
In der Stadt Bremen wird die Funktion der Gemeindebehörde vom Statistischen Landesamt Bremen wahrgenommen.

Stadt Bremerhaven
In der Stadt Bremerhaven wird die Funktion der Gemeindebehörde vom Bürger- und Ordnungsamt wahrgenommen.

Aufgaben

Die Wahlämter haben die Wahlbezirke, die kleinste Einheit in der Einteilung des jeweiligen Wahlgebietes, zu bilden. Dies geschieht in der Regel nicht zu jeder Wahl neu, sondern in größeren Abständen, um den Wähler:innen keinen ständigen Wechsel des Wahlbezirks zuzumuten und die Vergleichbarkeit der Wahlergebnisse im zeitlichen Verlauf zu bewahren. Allerdings muss nach jeder Wahl ausgewertet werden, ob es "Problembezirke" gibt (die zu groß oder zu klein sind) oder welche zu entstehen drohen. Die Einteilung der Wahlbezirke muss bereits einige Zeit vor einer Wahl abgeschlossen sein und kann kurz vor der Wahl nur noch bedingt verändert werden.

Wenn die Wahlbezirke feststehen, müssen die Wahlämter geeignete Wahlräume finden, das heißt die Wahlräume müssen gut im Wahlbezirk erreichbar und möglichst barrierefrei sein. Dafür müssen unter anderem auch Wahlräume besichtigt, Gespräche mit der Gebäudeverwaltung geführt und Vereinbarungen getroffen werden.

Außerdem werben, berufen und schulen die Wahlämter mehrere Tausend ehrenamtliche Wahlhelfer:innen. Diese werden vor dem Wahltag für die mehr als 400 Urnenwahlbezirke, für die mehr als 150 Briefwahlvorstände und - bei Landtags- und Kommunalwahlen - für die mehr als 150 Auszählwahlvorstände eingeteilt. Am Wahltag werden sie mit einer Telefonhotline und Betreuer:innen vor Ort unterstützt und nach der Wahl werden ihnen ihre "Erfrischungsgelder" ausgezahlt.

Alle Wahllokale müssen vor der Wahl von den Wahlämtern eingerichtet und ausgestattet werden. Jedes Wahllokal braucht ausreichend Wahlkabinen, Wahlurnen, Stimmzettel, bestimmte Unterlagen wie das Wählerverzeichnis und weitere Materialien, z. B. zum Verpacken der Unterlagen nach Ende der Auszählung.

Am 42. Tag vor der Wahl erstellen die Wahlämter aus den Daten des Einwohnermelderegisters die Wählerverzeichnisse und sorgen dafür, dass die ungefähr 500.000 Wahlberechtigten im Land Bremen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses muss dieses weiter gepflegt werden: Zu- und Fortzüge sowie Sterbefälle sind einzupflegen und Einsprüche zu bearbeiten; Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht im Einwohnermelderegister eingetragen sind (z. B. Wohnungslose), materiell aber das Wahlrecht besitzen, werden aufgenommen. Kurz vor der Wahl werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen und gedruckt, damit am Wahlsonntag in jedem Wahlbezirk das richtige Verzeichnis vorhanden ist.

Die Briefwahl wird ebenfalls von den Wahlämtern organisiert. Die Anträge auf einen Wahlschein, die für die Briefwahl notwendig sind, müssen erfasst werden, die Wahlscheine ausgestellt und für jede Briefwählerin und jeden Briefwähler muss ein "Paket" aus Wahlschein, Merkblatt, Stimmzettel(n) und unterschiedlichen Umschlägen gepackt werden. Die zurückkommenden Wahlbriefe werden nach Eingang dem Wahlbezirk zugeordnet, in dem sie später ausgezählt werden. Viele Wähler:innen machen dabei auch von der Möglichkeit Gebrauch, vor Ort im Wahlamt per Briefwahl zu wählen.

Am Wahlabend werden in den Wahlämtern (in Zusammenarbeit mit der zuständigen Wahlleiterin bzw. dem zuständigen Wahlleiter) die Schnellmeldungen der Wahlvorstände gesammelt, auf Stimmigkeit überprüft und für die Veröffentlichung der Ergebnisse erfasst und aufbereitet.

Ist die Wahl abgeschlossen, sind alle Stimmzettel ausgezählt und ist das endgültige Ergebnis von den Wahlausschüssen festgestellt, werden die Wahlunterlagen in den Räumen der Wahlämter sicher verwahrt, bis sie gemäß den gesetzlichen Fristen vernichtet werden können.

Außerdem unterstützen die Wahlämter die Arbeit der unterschiedlichen Wahlleiter:innen an vielen Stellen personell.

In der Stadt Bremen ist das Wahlamt darüber hinaus noch für die Bescheinigung des aktiven und passiven Wahlrechts zuständig, das heißt für die Überprüfung und Bestätigung der Unterstützungsunterschriften für die Parteien und der Wählbarkeitsbescheinigungen der Wahlbewerber:innen.

Nach den Wahlämtern folgen die Wahlvorstände.

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Kontakt

Stadt Bremen:

Martin Kesper

Referatsleitung
Wahlamt Bremen

Statistisches Landesamt Bremen
An der Weide 14-16
28195 Bremen

+49 421 361-88888
+49 421 496-2278
E-Mail


Stadt Bremerhaven:

Thomas Herbrig

Amtsleitung
Bürger- und Ordnungsamt

Abteilung Statistik und Wahlen
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven

+49 471 590-3746
+49 471 590-3709
E-Mail

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