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Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.

Umzug zwischen drei Monaten und 42 Tagen vor der Wahl

Wenn Sie zwischen drei Monaten und 42 Tagen vor der Wahl (12. Januar 2025) umziehen, erfolgt in der Regel automatisch eine Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis, sofern die frühere Hauptwohnung bereits lange genug (insgesamt drei Monate vor der Wahl inklusive der Zeit in Bremen) im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) lag.

Umzug nach dem 42. Tag vor der Wahl

Wenn Sie aus einer Gemeinde aus Deutschland nach Bremen ziehen, können Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Bremen zu wählen. Stellen Sie keinen Antrag, können Sie nur in Ihrem bisherigen Wahlbezirk der Gemeinde, die Sie verlassen haben, oder per Briefwahl (in der alten Gemeinde) wählen. Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier (pdf, 136.7 KB).

Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren, müssen Sie ebenfalls bis zum 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Verwenden Sie dazu bitte den Antrag nach Anlage 1 der Bundeswahlordnung (pdf, 851.7 KB).

Wenn Sie innerhalb Bremens umziehen und nach der Ummeldung im gleichen Wahlkreis (54 Bremen I oder 55 Bremen II – Bremerhaven) wohnen, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.

Wenn Sie nach der Ummeldung in einem anderen Wahlkreis wohnen, können Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Ihrem neuen Wahlkreis zu wählen. Den Antrag finden Sie hier (pdf, 136.7 KB). Wenn Sie keinen Antrag stellen, wählen Sie in Ihrem bisherigen Wahlkreis.

Wahlkreise im Land Bremen

Im Land Bremen liegen zur Bundestagswahl 2025 die zwei Wahlkreise:

  • 54 Bremen I
  • 55 Bremen II - Bremerhaven

Der Wahlkreis Bremen I besteht innerhalb der Stadt Bremen aus

  • dem Stadtbezirk Ost,
  • dem Stadtteil Mitte,
  • dem Stadtteil Neustadt,
  • dem Stadtteil Obervieland und
  • dem Stadtteil Huchting.

Der Wahlkreis Bremen II - Bremerhaven besteht innerhalb der Stadt Bremen aus

  • dem Stadtbezirk West,
  • dem Stadtbezirk Nord,
  • dem Stadtteil Häfen,
  • dem Stadtteil Woltmershausen,
  • dem Ortsteil Seehausen und
  • dem Ortsteil Strom

und der gesamten Stadt Bremerhaven.

Die genaue Zuordnung aller Adressen in der Stadt Bremen zu den Wahlkreisen kann dem Amtlichen Straßenverzeichnis, herausgegeben vom Statistischen Landesamt Bremen, entnommen werden.

Weitere Darstellungen und Informationen zu den Wahlkreisen:

Briefwahl

Für den Antrag auf Briefwahl (und die Erteilung eines Wahlscheines) nutzen Sie am besten das Online-Formular.

Stellen Sie den Antrag ab dem 13. Januar 2025 möglichst zeitnah, damit Ihnen die Unterlagen rechtzeitig (allerdings nicht vor dem 10. Februar 2025) zugestellt werden können!

Kontakt

Stadt Bremen

Martin Kesper

Referatsleitung
Wahlamt Bremen

Statistisches Landesamt Bremen
An der Weide 14-16
28195 Bremen

+49 421 361-88888
+49 421 496-2278
E-Mail