Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.
Wenn Sie zwischen drei Monaten und 42 Tagen vor der Wahl (12. Januar 2025) umziehen, erfolgt in der Regel automatisch eine Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis, sofern die frühere Hauptwohnung bereits lange genug (insgesamt drei Monate vor der Wahl inklusive der Zeit in Bremen) im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) lag.
Wenn Sie aus einer Gemeinde aus Deutschland nach Bremen ziehen, können Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Bremen zu wählen. Stellen Sie keinen Antrag, können Sie nur in Ihrem bisherigen Wahlbezirk der Gemeinde, die Sie verlassen haben, oder per Briefwahl (in der alten Gemeinde) wählen. Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier (pdf, 136.7 KB).
Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren, müssen Sie ebenfalls bis zum 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Verwenden Sie dazu bitte den Antrag nach Anlage 1 der Bundeswahlordnung (pdf, 851.7 KB).
Wenn Sie innerhalb Bremens umziehen und nach der Ummeldung im gleichen Wahlkreis (54 Bremen I oder 55 Bremen II – Bremerhaven) wohnen, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.
Wenn Sie nach der Ummeldung in einem anderen Wahlkreis wohnen, können Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Ihrem neuen Wahlkreis zu wählen. Den Antrag finden Sie hier (pdf, 136.7 KB). Wenn Sie keinen Antrag stellen, wählen Sie in Ihrem bisherigen Wahlkreis.
Im Land Bremen liegen zur Bundestagswahl 2025 die zwei Wahlkreise:
Der Wahlkreis Bremen I besteht innerhalb der Stadt Bremen aus
Der Wahlkreis Bremen II - Bremerhaven besteht innerhalb der Stadt Bremen aus
und der gesamten Stadt Bremerhaven.
Die genaue Zuordnung aller Adressen in der Stadt Bremen zu den Wahlkreisen kann dem Amtlichen Straßenverzeichnis, herausgegeben vom Statistischen Landesamt Bremen, entnommen werden.
Weitere Darstellungen und Informationen zu den Wahlkreisen:
Für den Antrag auf Briefwahl (und die Erteilung eines Wahlscheines) nutzen Sie am besten das Online-Formular.
Stellen Sie den Antrag ab dem 13. Januar 2025 möglichst zeitnah, damit Ihnen die Unterlagen rechtzeitig (allerdings nicht vor dem 10. Februar 2025) zugestellt werden können!
Stadt Bremen
Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier (pdf, 136.7 KB)
Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland finden Sie hier (pdf, 851.7 KB)