Das Angebot dieses Internetauftritts wurde gemäß den Anforderungen aus dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz erstellt und ist mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 vereinbar. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Darüber hinaus liegen die zentralen Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vor.
Die Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit durch das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib Bremen) in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 evaluiert.
Eine erneute Evaluierung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre (zuletzt im März 2019).
Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.
Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist:
barrierefreiheit@statistik.bremen.de
Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten erhalten und die Barriere immer noch besteht.
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Bremen