Die ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen bilden im Wahllokal den Wahlvorstand und führen die Wahl am Wahltag durch. Nach Abschluss der Wahlhandlung zählen sie die Stimmen aus. Die Beschreibung der Aufgaben finden Sie unter "Wir über uns".
Wenn Sie sich als Wahlhelfer:in in der Stadt Bremen zur diesjährigen Wahl des Europäischen Parlamentes am 9. Juni 2024 melden wollen, nutzen Sie bitte unser Online-Formular.
Wahlvorstände bestehen immer aus Wahlberechtigten. Daher unterscheiden sich die Voraussetzungen für die Tätigkeit je nach Wahl.
Wahl des Europäischen Parlamentes
Als Wahlhelfer:in können berufen werden:
Dabei sind möglichst Einwohner:innen der jeweiligen Gemeinde und des jeweiligen Wahlbezirks zu berufen.
Wahl des Deutschen Bundestages
Als Wahlhelfer:in können berufen werden:
Dabei sind möglichst Einwohner:innen der jeweiligen Gemeinde und des jeweiligen Wahlbezirks zu berufen.
Landtags- und Kommunalwahlen
Als Wahlhelfer:in können berufen werden:
Dabei sind möglichst Einwohner:innen der jeweiligen Gemeinde und des jeweiligen Wahlbezirks zu berufen.
Da die Landtags- und Kommunalwahlen in der Regel verbunden stattfinden, werden gemeinsame Wahlvorstände für beide Wahlen gebildet.
Dadurch können nur Personen berufen werden, die in der jeweiligen Stadt (Bremen oder Bremerhaven) ihren Hauptwohnsitz haben, da die Wahlberechtigung zur Kommunalwahl nur in dieser besteht. Unionsbürger:innen, die nicht zum Landtag wahlberechtigt sind, können nicht in Wahlvorstände berufen werden. In der Stadt Bremen besteht allerdings die Möglichkeit, in dem Wahlvorstand zur Feststellung des Ergebnisses der Unionsbürger:innen (Wahl der Stadtbürgerschaft) tätig zu werden.
Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld als Entschädigung gezahlt. Im Land Bremen beträgt es, je nach Aufwand und Verantwortung
bei der diesjährigen Europawahl
Funktion | Erfrischungsgeld |
---|---|
Wahlvorsteher:in | 70 Euro |
stellv. Wahlvorsteher:in | 65 Euro |
Schriftführer:in | 65 Euro |
Beisitzer:in | 60 Euro |
Der Besuch einer Schulung ist für bestimmte Funktionen (z. B. Wahlvorsteher:in) verpflichtend, für die übrigen Wahlhelfer:innen freiwillig. Für die Teilnahme an einer Präsenz-Schulung erhalten die Wahlhelfer:innen 10 Euro zusätzlich zum Erfrischungsgeld; die Teilnahme an einer Online-Schulung wird hingegen nicht vergütet.
bei den Landtags- und Kommunalwahlen 2023
Wahllokal | Erfrischungsgeld |
---|---|
Wahlvorsteher:in | 70 Euro |
stellv. Wahlvorsteher:in | 65 Euro |
Schriftführer:in | 65 Euro |
Beisitzer:in | 60 Euro |
Auszählung | Wahlsonntag | Wochentage | Feiertag |
---|---|---|---|
Wahlvorsteher:in | 60 Euro | 60 Euro | 120 Euro |
stellv. Wahlvorsteher:in | 55 Euro | 55 Euro | 110 Euro |
Schriftführer:in | 55 Euro | 55 Euro | 110 Euro |
Beisitzer:in | 50 Euro | 50 Euro | 100 Euro |
Auszählung Briefwahl | Wahlsonntag | Wochentage | Feiertag |
---|---|---|---|
Wahlvorsteher:in | 70 Euro | 60 Euro | 120 Euro |
stellv. Wahlvorsteher:in | 65 Euro | 55 Euro | 110 Euro |
Schriftführer:in | 65 Euro | 55 Euro | 110 Euro |
Beisitzer:in | 60 Euro | 50 Euro | 100 Euro |
Der Besuch einer Schulung ist für bestimmte Funktionen (z. B. Wahlvorsteher:in) verpflichtend, für die übrigen Wahlhelfer:innen freiwillig. Für die Teilnahme an einer Schulung erhalten
Grundsätzlich sind Wahlberechtigte verpflichtet, das Ehrenamt als Wahlhelfer:in zu übernehmen. Nur einige Personen können das Ehrenamt ablehnen:
Nicht berufen werden dürfen:
Wie ist der Tagesablauf am Wahltag? Was macht eigentlich ein Briefwahlvorstand? Und wie werde ich auf meinen Einsatz vorbereitet?
Wenn Sie noch Fragen zu dem Thema "Ehrenamtliche Wahlhelfer:innen" haben, finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen in unseren FAQs.
Die Berufungen erfolgen vor der jeweiligen Wahl. Sie können sich allerdings jederzeit melden und werden dann rechtzeitig angeschrieben, ob Sie das Ehrenamt zur konkreten Wahl übernehmen möchten.
Am besten schreiben Sie uns eine E-Mail unter Angabe von
Zuständig ist die jeweilige Gemeindebehörde.